Das Geologiedatengesetz (GeolDG) ist am 30.06.2020 in Kraft getreten und löst das Lagerstättengesetz ab. Es regelt umfassend den Umgang mit geologischen Untersuchungen in Deutschland. Insbesondere wird mit dem Gesetz die Pflicht zur Übermittlung und Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder verankert. Zudem ist die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten wesentlicher Gegenstand des Gesetzes. Mit dem GeolDG wird die geowissenschaftliche Landesaufnahme in Deutschland grundlegend erneuert.
Im LGRBanzeigeportal können Sie Bohrvorhaben und andere geologische Untersuchungen in Baden-Württemberg nach GeolDG anzeigen und Fach- und Bewertungsdaten übermitteln. Bohrungen mit Endteufen von über 100 Metern werden zudem gemäß § 127 Bundesberggesetz angezeigt.
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