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Rauminformationssystem Bergbau in Baden-Württemberg (RISBinBW)


Was ist RISBinBW?


RISBinBW ist ein frei zugängliches Informationsportal. Die kostenfreie Kartenanwendung im Internet ermöglicht den Informationsabruf über die Lage der aktiven Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen und Lokationen stillgelegter Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind.


RISBinBW zeigt Bergbauinformationen mit einer Auflösung der Landesfläche in Kacheln von 0,25 km² Fläche - entsprechend 500 m Seitenlänge.



Wer braucht RISBinBW?

 

RISBinBW dient der Information von privaten und öffentlichen Bauherren, Behörden, Planungsträgern, Fachbüros und Grundeigentümern bei der Planung von Baumaßnahmen oder einer behördlichen Fachplanung (beispielsweise Bauleitplanung, Flurbereinigung, Schutzgebietsausweisung, Hochwasserschutz).

RISBinBW zeigt frühzeitig Bereiche mit möglichen planungsrelevanten Konflikten auf. Für Planer können die leicht zugänglichen Hinweise auf die im LGRB vorhandenen Informationen (z.B. über mögliche Gefahren aus dem Untergrund durch längst vergessene Hohlräume) sehr wichtig sein.

 

Wie funktioniert RISBinBW?

 

In RISBinBW können Sie eine Anfrage für ein gewünschtes Suchgebiet beispielsweise ein Grundstück, eine Gemarkung oder eine durch Koordinaten festgelegte Lokation starten. Liegt das gesuchte Gebiet in einer farbigen Kachel, sind dort verschiedene Bergbauinformationen vorhanden, ohne dass diese im Detail bereits spezifiziert sind.

 

Liegt das Suchgebiet nicht in einer farbigen Kachel, sind beim LGRB keine Bergbauinformationen über dieses Gebiet vorhanden. Eine Detailauskunft ist in diesem Fall nicht notwendig.


Die für ein Suchgebiet in einer farbigen Kachel verfügbaren Bergbauinformationen können Sie beim LGRB im Detail abfragen. Es sind Detailinformationen zu folgenden Bergbauobjekten hinterlegt:


- Aktive Bergbaubetriebe


- Öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen


- Altbergbaurelikte


- Bergbaufremde künstliche Althohlräume


In Abhängigkeit der angefragten Informationen kann eine Detailauskunft kostenpflichtig sein.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise:

  • Aus Gründen des Datenschutzes ist eine konkrete Zuordnung des Suchgebietes zu einer detaillierten Bergbauinformation in RISBinBW nicht unmittelbar zulässig.
  • Bergbauinformationen im Bereich einer farbigen Kachel können sich auf Teilflächen der Kachel beziehen, nicht unbedingt auf die gesamte Kachelfläche.

 


Wie erhalte ich detaillierte Bergbauinformationen?

 

Detaillierte Bergbauinformationen für ein Suchgebiet, das in einer farbigen Kachel liegt, erhalten Sie im Rahmen geltenden Rechts beim LGRB. Bei Ihrer Anfrage legen Sie bitte einen schriftlichen Nachweis darüber vor, dass Sie zur Einholung der Informationen berechtigt sind, beispielsweise

  • als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder dessen Bevollmächtigten,
  • als Auftragnehmer bzw. Bevollmächtigter eines privaten oder öffentlichen Projektträgers, eines Fachplanungsträgers oder einer Gemeinde.

Ihrer Anfrage fügen Sie bitte außerdem einen Lageplan bei, auf dem das Gebiet, auf das sich die Anfrage bezieht, deutlich erkennbar dargestellt ist.

 

Bezieht sich Ihre Anfrage auf ein Grundstück, übermitteln Sie bitte Flurstücksnummer sowie die Namen von Gemarkung und Gemeinde, sofern vorhanden in Verbindung mit einem Lageplan.


Die Abfrage detaillierter Bergbauinformationen kann kostenpflichtig sein.

 


Wie vollständig und aktuell ist RISBinBW?

 

Die in RISBinBW hinterlegten Informationen über den Bergbau in Baden-Württemberg stellen den aktuellen Kenntnisstand des LGRB dar. Neu gewonnene Daten und Erkenntnisse werden laufend in das System eingepflegt. 

Vollständig und aktuell sind die Informationen über aktive Bergbaubetriebe und öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen

Für Altbergbaurelikte und bergbaufremde künstliche Althohlräume kann trotz großer Sorgfalt bei der Erfassung und Dokumentation keine Gewähr auf deren Vollständigkeit und exakte Abgrenzung gegeben werden.



Welche Technik benötige ich zur Abfrage?


Besondere Voraussetzungen an Hardware und Software sind für die Nutzung von RISBinBW nicht erforderlich.



Wer sind meine Ansprechpersonen im LGRB?

 

Ihre Anfrage nach detaillierten Bergbauinformationen sowie Fragen und Anregungen richten Sie bitte bevorzugt mittels E-Mail an: bergbau-bw@rpf.bwl.de.

 

Die Haus- und Postadresse lautet:

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

Sautierstraße 26, 79104 Freiburg

Postfach, 79095 Freiburg

 

Für telefonische Anfragen steht Ihnen Herr Kapteinat unter Telefon 0761/208-3318 zur Verfügung.

 

 

Was kostet eine Auskunft?

 

Auskünfte zu detaillierten Bergbauinformationen können im Einzelfall gebührenpflichtig sein. Die voraussichtliche Gebührenhöhe wird Ihnen ggf. vorab mitgeteilt.