Produkte des Themenbereichs Bergbau
Der Bergbau und alle mit dem Bergwerksbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht. Diese wird in Baden-Württemberg landesweit vom Regierungspräsidium Freiburg wahrgenommen. Im Regierungspräsidium nimmt das Referat Landesbergdirektion im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg diese Aufgaben wahr. Es untersteht der Fachaufsicht durch das Umweltministerium in Stuttgart.
Die Zuständigkeit der Bergbehörden umfasst die Aufsuchung von Bodenschätzen bis zur späteren Gewinnung und Aufbereitung. Die Zuständigkeit der Bergbehörde endet schließlich bei Betriebseinstellungen mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Abschlussarbeiten. Hauptaufgabe ist die Überwachung der Betriebs- und Arbeitssicherheit der Bergbaubetriebe. Die Bergbaubetriebe stellen wiederkehrend Betriebspläne auf, die von der Bergbehörde geprüft und zuzulassen sind. Die Betriebe werden durch Kontrollbefahrungen überwacht. In enger Abstimmung mit den anderen Fachbehörden erteilt die Bergbehörde für die Betriebs auch verschiedene erforderliche Genehmigungen, Erlaubnissen – z.B. nach Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Neben der Bergaufsicht bestehen besondere landesweite Zuständigkeiten für spezielle Anlagen und Betriebe, die nicht dem Bergrecht unterliegen, wie z. B. Tunnel- und sonstige Hohlraumbaumaßnahmen, die Verlegung von Gashochdruckleitungen, die technische Energieaufsicht oder der Bau und Betrieb von Seilbahnen. Auch hier verfolgt die staatliche Aufsicht das Ziel einer möglichst hohen technischen Sicherheit, des Arbeitsschutzes der Beschäftigten und der Sicherheit der Bürger.VRkC4F25vve6BOWBBE4H74FY67dqOv
Die Zuständigkeit der Bergbehörden umfasst die Aufsuchung von Bodenschätzen bis zur späteren Gewinnung und Aufbereitung. Die Zuständigkeit der Bergbehörde endet schließlich bei Betriebseinstellungen mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Abschlussarbeiten. Hauptaufgabe ist die Überwachung der Betriebs- und Arbeitssicherheit der Bergbaubetriebe. Die Bergbaubetriebe stellen wiederkehrend Betriebspläne auf, die von der Bergbehörde geprüft und zuzulassen sind. Die Betriebe werden durch Kontrollbefahrungen überwacht. In enger Abstimmung mit den anderen Fachbehörden erteilt die Bergbehörde für die Betriebs auch verschiedene erforderliche Genehmigungen, Erlaubnissen – z.B. nach Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Neben der Bergaufsicht bestehen besondere landesweite Zuständigkeiten für spezielle Anlagen und Betriebe, die nicht dem Bergrecht unterliegen, wie z. B. Tunnel- und sonstige Hohlraumbaumaßnahmen, die Verlegung von Gashochdruckleitungen, die technische Energieaufsicht oder der Bau und Betrieb von Seilbahnen. Auch hier verfolgt die staatliche Aufsicht das Ziel einer möglichst hohen technischen Sicherheit, des Arbeitsschutzes der Beschäftigten und der Sicherheit der Bürger.VRkC4F25vve6BOWBBE4H74FY67dqOv
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Berechtsamskarte
Übersichtskarte ausgewählter überwachungsbedürftiger Objekte
Fachanwendung - RISBinBW
Rauminformationssystem Bergbau in Baden-Württemberg (RISBinBW)