Berechtsamskarte: Konzessionen für Bodenschätze 1 : 5 000, Kartenansicht
Für die Erschließung von Erdwärme (Geothermie), Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas), Salze, Erze und andere Bodenschätze in Baden-Württemberg erteilt die Landesbergdirektion (Ref. 97 im RPF) öffentlich-rechtliche Bergbauberechtigungen (Konzessionen) zur Aufsuchung (Erlaubnis) und Gewinnung (Bewilligung, Bergwerkseigentum). Darüber hinaus existieren heute noch alte Bergbaurechte aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 01.01.1982 in Form von Bergwerkseigentum. Erloschene Bergbauberechtigungen geben einen Hinweis auf mögliche bergbaubedingte Gefahren und Altlasten (z.B. Hohlräume, Altbohrungen). Das Thema zeigt die derzeitigen Konzessionsfelder und die erloschenen Bergbauberechtigungen (mit Ausnahme der Aufsuchungskonzessionen). Weitere Informationen: http://lgrb-bw.de/bergbau2jn9he7wXIHzlqO3E2r2vPHqs1INSI
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